ALLGEMEINE MONTAGE- UND SERVICEKONDITIONEN

Für die Durchführung von Montage- und Reparaturarbeiten berechnen wir folgende Verrechnungssätze:

1. Verrechnungssätze
Stundenlohn-Sätze für Arbeitszeit, Fahrt-, Warte- und Vorbereitungszeiten:
                                    Monteur                                  65,00 €
                                    Obermonteur                          90,00 €
                                    Anwendungstechniker            95,00 €
                                    Ingenieur                                125,00 €

Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8,0 Stunden. Geleistete Stunden außerhalb der Arbeitszeit gelten als Mehrarbeitszeit und werden mit folgenden Zuschlägen auf den vorgenannten Stundenverrechnungssatz berechnet:
Zuschläge:
                                    a) Mehrarbeitszeit (von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr)               + 25 %
                                    b) Samstagsarbeit (von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr)               + 50 %
                                    b) Nachtarbeit (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)                      + 50 %
                                    c) Sonn- und gesetzliche Feiertage                                   +100 %
                                    d) hohe Feiertage (24.-26.12., 31.12.-01.01., 01.05.)        +150 %

2. Fahrt- bzw. Reisekosten
Fahrtzeit entspricht Arbeitszeit
Fahrtkosten berechnen wir pro Entfernungskilometer ab Standort Olching 1,10 €
Bei mehrtägigen Montagen kann, je nach Anzahl der Monteure, eine gesonderte Anfahrt zum Werkzeugtransport erforderlich sein.

3. Spesen
Die Spesen werden pauschal nach den jeweils gültigen steuerlichen Reisekostenrichtlinien berechnet.
Übernachtungskosten werden nach Aufwand berechnet.
Die Übernachtung erfolgt nach Bedarf, in Abhängigkeit des Arbeitsfortschritts und der Arbeitszeiten des Montagetages.

4. Bauseitige Leistungen und Voraussetzungen
Vom Auftraggeber müssen die erforderlichen Voraussetzungen, wie Abschalten der Maschinen, Zugänglichkeit der Anlage sowie alle sonstigen Begebenheiten für ein ungehindertes Arbeiten (z.B. Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Gerüsten, Hebern usw.), gewährleistet sein.

Dies gilt insbesondere bei vereinbartem Fest- bzw. Pauschalpreis. Für Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, trägt der Auftraggeber die Kosten für den Mehraufwand.

5. Termine
Montagebeginn: Nach Terminabsprache mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen.
Es gelten die vereinbarten, von uns schriftlich bestätigten Montage- und Reparaturtermine. Sofern nicht Vorsatz oder nachweisliches Verschulden vorliegt, können keine Regressansprüche gegen uns geltend gemacht werden.

Bei der kurzfristigen Stornierung von vereinbarten Montageterminen behalten wir uns die Verrechnung von Ausfallkosten vor.
                                    bis 5 Arbeitstage vor Montagbeginn:    10 % des Auftragswertes
                                    bis 3 Arbeitstage vor Montagbeginn:    25 % des Auftragswertes
                                    bis 1 Arbeitstag vor Montagbeginn:      50 % des Auftragswertes

6. Mehrwertsteuer
Die genannten Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.